Kursangebot

Zum Start einer Fahrausbildung sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs zur „Ersten Hilfe am Unfallort“
  • aktuelles Passbild
  • aktueller Sehtest
  • ausgefüllter Antrag (bei Minderjährigen vom Erziehungsberechtigten unterschrieben)

 

Klasse Beschreibbung
A1
  • ab 16 Jahren
  • Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung
A2
  • ab 18 Jahren
  • Motorrad bis 35 kW Motorleistung
  • Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
A
  • ab 20 Jahren – für Krafträder bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2
  • ab 21 Jahren – für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
  • ab 24 Jahren – für Krafträder bei Direkteinstieg
  • Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
B
  • ab 17 Jahren – bei begleitetem Fahren
  • ab 18 Jahren
  • Kraftfahrzeug mit Anhänger (zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg
BE
  • ab 18 Jahren
  • Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen